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Verlängerung der Insolvenzantragspflicht

Mit der Verlängerung der Insolvenzantragspflicht verschiebt sich auch das wahre Ausmaß von Unternehmenskrisen nach hinten.
Zu einem Zeitpunkt, in dem Kettenreaktionen längst stattgefunden und bislang gesunde Unternehmen durch Zahlungsausfälle in den Sog von „Zombieunternehmen“ hineingezogen werden.
Heute muss es gelten, solche Kettenreaktionen aufzubrechen und die entsprechenden Maßnahmen im Sinne einer Krisenprävention einzuleiten.
- Verschlechtern sich die Liquiditätsgrade und was sind die Gründe dafür?
- Vergrößert sich die Summe der Forderungen bei gleichbleibenden Umsätzen?
Im Handel: Können Waren uneingeschränkt hergestellt und geliefert werden?
- Müssen Prozesse und Organisationsstrukturen verschlankt werden, damit das Rendite- bzw.
Überschussniveau gehalten werden kann?
- Sind Mitarbeiter und Führungsstäbe vorbereitet, wenn drastische Maßnahmen ergriffen werden
müssen?
- Wer könnte einen Change oder eine Transformation konzipieren, wer durchführen?
Diese und noch mehr Fragen müssen heute gestellt, beantwortet und unter dem Aspekt der vorsichtigen Kaufmannspflicht objektiv bewertet werden.
Ein Unternehmer unternimmt – sonst hieße er Unterlasser!
12. August 2020